Fragen und Antworten

Bei der eigenen Pflegekasse (meist unter dem Dach der Krankenkasse).
Pflegeleistungen werden nicht vom Hausarzt verordnet.
Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gern behilflich und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Die Bearbeitung für Anträge auf Pflegeleistungen dauert maximal fünf Wochen.

Die Pflegekasse schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Der MDK schickt einen Gutachter, der prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.

Wichtig ist ein aktueller Bericht des Hausarztes bzw. eines Facharztes. Sehr hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das Auskunft gibt, bei welchen täglichen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und welcher Zeitaufwand dafür notwendig ist.

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